14. September 2020
Bundesarbeitsgericht: Keine verlängerte Kündigungsfrist für Hausangestellte
Das Bundesarbeitsgericht hat am 11.06.2020 (Az. 2 AZR 660/19) entschieden, dass bei Arbeitsverhältnissen mit Hausangestellten § 622 Abs. 2 BGB keine Anwendung findet. Bei diesen Arbeitsverhältnissen bleibt es, auch wenn sie über mehrere Jahre fortgesetzt werden, bei der ursprünglichen Kündigungsfrist.
Was ist passiert?
Die Klägerin war seit 01.02.2006 als Haushaltshilfe im Privathaushalt d...