30. Dezember 2020
Neues Urteil zur Arbeitszeiterfassung
Im Jahr 2019 urteilte der EuGH, dass die Mitgliedstaaten der EU Arbeitgeber verpflichten müssten, ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer einzuführen (Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18). Nur durch diese Verpflichtung würden die Rechte aus Art. 3, 5 und 6 der Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) entsprechend umgesetzt werd...