16. April 2021
Nun doch: Testangebotspflicht für Unternehmen ab dem 20. April 2021
Über eine Ergänzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung werden Unternehmen ab Dienstag, den 20. April 2021, verpflichtet, mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test (Antigen-Schnelltest zur professionellen oder Selbstanwendung oder PCR-Test) für alle Beschäftigten anzubieten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten.
Besonders gefährdete Arbeitnehmer, die tätigkeitsbedingt häufige...