19. Oktober 2021
Ab dem 01. November 2021 keine Entschädigung mehr bei Quarantäne für Ungeimpfte
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn. Hiervon gibt es einige Ausnahmen. Dazu gehört beispielsweise, dass Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt nicht arbeiten können, Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von 6 Wochen haben. Weiterhin steht Arbeitnehmern im Falle einer behördlich angeordneten Quarantäne ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgeset...