31. Januar 2019
Das Bundesarbeitsgericht lehnt den Anspruch auf Mindestlohn bei Praktikum ab
Das BAG hat am 30.01.2019 entschieden (Az.: 5 AZR 556/17), dass eine Praktikantin, deren Praktikum aufgrund einer Unterbrechung länger als drei Monate gedauert hat, keinen Anspruch auf Zahlung von Mindestlohn hat.
In dem konkreten Fall absolvierte die Klägerin vom 06.10.2015 bis zum 25.01.2016 unentgeltlich ein Praktikum in der Reitanlage der Beklagten. Im Zeitraum vom 20.12.2015 bis zum 11.01...