Sebastian Witt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist seit dem 1. Januar 2024 Partner unserer Kanzlei. Herr Witt ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit und Soziales. Als ehemaliger Personalleiter eines Krankenhauses der Maximalversorgung bringt er nicht nur exzellente juristische Fähigkeiten, sondern vor allem praktisches Erfahrungswissen in seine Beratung ein, um mit seinen Mandanten optimale und passgenaue Lösungen zu erarbeiten.
Herr Witt verfügt über besondere Expertise im kirchlichen Arbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen zahlreiche katholische Einrichtungen, insbesondere Caritasverbände sowie Träger von Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen, aber auch diakonische Träger von Krankenhäusern, Senioreneinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die besondere Stärke von Herrn Witt liegt in der Betreuung komplexer Projekte. Mit seiner Verhandlungs- und Durchsetzungsstärke sowie einem gesunden Pragmatismus unterstützt Herr Witt Geschäftsführer und Personalleitungen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben und verhandelt mit Mitarbeitervertretungen sowie Betriebsräten, um die Ziele seiner Mandanten zu erreichen.
Kurt-Schumacher-Str. 22
53113 Bonn
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