Philipp Mohr, LL.M., Rechtsanwalt, verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Insolvenzverwaltern bei der Ermittlung und Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen und Organhaftung sowie der Vertretung von Gesellschaften und Kreditinstituten bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen. Auch die Vertretung von Gesellschaften bei der Geltendmachung von Aus- und Absonderungsansprüchen gegenüber insolventen Unternehmen gehört zu seinem täglichen Geschäft.
Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auch im Insolvenzarbeitsrecht. Bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen mit Bezug zu Insolvenzverfahren profitieren unsere Mandanten von seiner Expertise im Insolvenzrecht und seiner Dozententätigkeit im Fachanwaltslehrgang Insolvenzrecht.
Kurt-Schumacher-Str. 22
53113 Bonn
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