Inga Leopold

Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Überblick

Inga Leopold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern, Führungskräften und Arbeitnehmern in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ihre Mandanten schätzen ihre pragmatische Hands-on-Mentalität, ihre Hartnäckigkeit und die klare und verständliche Aufbereitung auch komplexer Sachverhalte.  

Fakten

  • Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessvertretung in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen, Vorbereitung und Führen von Kündigungsschutzprozessen unter Einbeziehung der sozial- und steuerrechtlichen Fragestellungen
  • Arbeitsrechtliche Adhoc-Beratung für Geschäftsführung und Personalabteilung
  • Schulungen und Workshops für Personalabteilungen und Führungskräfte
  • Öffentliches Dienstrecht (Auslegung des TVöD, TV-L)
  • Überprüfung von Eingruppierungen, Eingruppierungsstreitigkeiten
  • Beratung zur Elternzeit und Elternteilzeit, gerichtliche Durchsetzung einschließlich einstweiliger Verfügungen
  • Vorbereitung und Begleitung von Restrukturierungs- und/oder Personalabbaumaßnahmen, Betriebsübergängen; Verhandlungen mit den Betriebsräten zu Interessenausgleich und Sozialplan
  • Beratung zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Implementierung neuer Software, technischen Einrichtungen; Gestaltung und Verhandlung der entsprechenden Betriebsvereinbarungen
  • Vermeidung von Scheinselbständigkeit (Vertragsgestaltung, Checklisten)
  • Grenzüberschreitende Sachverhalte, Entsendung von Mitarbeitern, Arbeitsmigration
  • Beratung zum Beschäftigtendatenschutz

Vita
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim (2006-2011)
  • Referendariat in Mannheim und Köln (2011-2013)
  • Begleitend zu Studium und Referendariat: Tätigkeit im Personalrecht in einem mittelständischen Unternehmen (2008 bis 2013)
  • Rechtsanwältin seit 2013
  • Rechtsanwältin im arbeitsrechtlichen Dezernat bei CBH Rechtsanwälte in Köln (2013-2018)
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht (2017)
  • Wechsel zu Pauly & Partner 2018
Vorträge & Veröffentlichungen

Veröffentlichungen

  • Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht (NK-GA), 2. Auflage 2023 (Mitautorin)
  • Regelmäßige Urteilsbesprechungen im “Praxishandbuch Arbeitsrecht”, Deubner Verlag 
  • „Arbeitszeitmodelle im Transport- und Logistikgewerbe“, Verlag Heinrich Vogel, 2020 
  • Interview, Beschäftigung von Rentnern bei Speditionen, Verkehrsrundschau 3-4/2019, S. 28 (Link zum Interview
  • BAG zur Auswertung von Videoüberwachung (09/2018, Besprechung von BAG, Urteil vom 23.08.2018 – 2 AZR 133/18) 
  • Richtige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Kündigungen (07/2018, Besprechung von LAG Sachsen, Urteil vom 08.06.2018 – 5 Sa 458/17; ArbG Hagen, Urteil vom 06.03.2018 – 5 Ca 1902/17) 
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen: Ausschlussfrist und MiLoG (05/2018, Besprechung von LAG Hamburg, Urteil vom 20.2.2018, Az. 4 Sa 69/17) 
  • (Keine) Mitbestimmung des Betriebsrats beim „desk sharing“ (04/2018, Besprechung von LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2018 – 3 TaBVGa 6/17) 
  • Befristete Weiterbeschäftigung von „Rentnern“ – endlich rechtssicher möglich! (03/2018, Besprechung von EuGH, Urteil vom 28.02.2018 – C-46/17) 
  • Statt Freiwilligkeitsvorbehalt: Weihnachtsgeld nach billigem Ermessen (01/2018, Besprechung von BAG, Urteil vom 23.08.2017 – 10 AZR 97/17) 
  • Rechtzeitig vor der Betriebsratswahl 2018: BAG bestätigt d’Hondtsches Höchstzahlverfahren (11/2017, Besprechung von BAG, Urteil vom 22.11.2017 – 7 ABR 35/16) 
  • Das reformierte Mutterschutzgesetz – Was ist neu? Was bleibt?, Beck Personalpraxis 2017 
  • Ablehnung des Teilzeitantrags muss zwingend schriftlich erfolgen (10/2017, Besprechung von BAG, Urteil vom 27.06.2017 – 9 AZR 368/16) 
  • Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen: Das ist möglich! (07/2017, Besprechung von BAG, Urteil vom 21.02.2017 – 1 AZR 292/15) 
  • Betriebsübergang: Unterrichtungsschreiben fehlerhaft und trotzdem läuft die Widerspruchsfrist? (06/2017, Besprechung von BAG, Urteil vom 15.12.2016, Az. 8 AZR 612/15) 
  • Modernisierung des Mutterschutzgesetzes (05/2017) 
  • Also doch: Dynamische Fortgeltung von Verweisungsklauseln nach dem Betriebsübergang (05/2017, Besprechung von EuGH, Urteil vom 27.04.2017, C-680/15; C-681/15) 
  • Änderungen im AÜG zum 01.04.2017: Die wichtigsten Neuerungen (04/2017) 
  • Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto als Kündigungsgrund (03/2017, Besprechung von LAG Hamburg, Urteil vom 02.11.2016 – 5 Sa 19/16) 
  • BAG vollzieht Rechtsprechungsänderung zum Massenentlassungsschutz (02/2017, Besprechung von BAG, Urteil vom 26.01.2017 – 6 AZR 442/16) 
  • EuGH zur statischen Fortgeltung (kleiner) dynamischer Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang (01/2017, Besprechung von EuGH, Schlussantrag vom 19.01.2017 – C-680/15; C-681/15) 
  • Zur europarechtskonformen Auslegung des BUrlG, FA 2016, 330 
  • Rechtzeitig geklagt – Frist doch nicht gewahrt, FA 2016, 172 

Vorträge

  • Homeoffice am Strand? – Mobiles Arbeiten und Homeoffice rechtssicher gestalten –, Onlinevortrag, 2021 
  • #metoo im Arbeitsverhältnis und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers, Onlinevortrag, 2021 
  • Meinungsfreiheit in den neuen Medien – Was dürfen Arbeitnehmer auf Facebook & Co.?, Vortrag, Köln 2018
  • Der richtige Umgang mit (angeblich) arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, Praxis-Workshops in Köln und Berlin, 2017 
  • 10 Tipps für den Umgang mit arbeitsunfähigen Arbeitnehmern, Vortrag, Köln 2017 

Empfehlungen

2022

Kanzleimonitor 2022/2023

In der Studie „Kanzleimonitor 2022/2023“ belegt Dr. Stephan Pauly einen der führenden Plätze unter den von Inhouse-Juristen meist empfohlenen Rechtsanwälten im Arbeitsrecht.
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Die Studie „Kanzleimonitor 2020/2021“ führt Pauly & Partner als eine der deutschlandweit führenden Kanzleien im Arbeitsrecht. Dr. Stephan Pauly belegt einen der führenden Plätze unter den von Inhouse-Juristen meist empfohlenen Rechtsanwälten im Arbeitsrecht.
2021

WirtschaftsWoche-Listung

Pauly & Partner wird in der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ als „TOP KANZLEI 2021“ und Dr. Stephan Osnabrügge als „TOP ANWALT 2021“ ausgezeichnet.