Dr. Stephan Osnabrügge, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Sportrecht, ist ebenfalls Mitgründer der Kanzlei und ausgewiesener Spezialist in der unternehmensbezogenen arbeitsrechtlichen Beratung. Aufgrund seiner strategischen Weitsicht, klaren Verhandlungsführung und Durchsetzungsfähigkeit ist er in der laufenden Arbeitgeberberatung einschließlich der von Behörden, aber auch bei Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen einschließlich der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen ein gefragter Ansprechpartner.
Als Berater und Vertreter diverser Verbände und Vereine, u.a. von Sportfach- und Dachverbänden, Sozialwerken und Trägervereinen von sozialen Einrichtungen, verfügt Dr. Osnabrügge zudem über eine langjährige Expertise im Vereins- und Sportrecht. Dr. Osnabrügge ist Mitglied des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Sportrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Seine praktische Expertise im Sport- und Vereinsrecht schöpft sich aus langjährigen ehren- und wahlamtlichen Tätigkeiten in Vereinen und Verbänden.
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