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  • Dr. Stephan Osnabrügge

Dr. Stephan Osnabrügge

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sportrecht

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Überblick

Dr. Stephan Osnabrügge, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwalt für Sportrecht, ist ebenfalls Mitgründer der Kanzlei und ausgewiesener Spezialist in der unternehmensbezogenen arbeitsrechtlichen Beratung.  Aufgrund seiner strategischen Weitsicht, klaren Verhandlungsführung und Durchsetzungsfähigkeit ist er in der laufenden Arbeitgeberberatung einschließlich der von Behörden, aber auch bei Planung und Umsetzung von Betriebsänderungen einschließlich der Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen ein gefragter Ansprechpartner.

Als Berater und Vertreter diverser Verbände und Vereine, u.a.  von Sportfach- und Dachverbänden, Sozialwerken und Trägervereinen von sozialen Einrichtungen, verfügt Dr. Osnabrügge zudem über eine langjährige Expertise im Vereins- und Sportrecht. Dr. Osnabrügge ist Mitglied des Vorprüfungsausschusses Fachanwalt für Sportrecht bei der Rechtsanwaltskammer Köln. Seine praktische Expertise im Sport- und Vereinsrecht schöpft sich aus langjährigen ehren- und wahlamtlichen Tätigkeiten in Vereinen und Verbänden.

Fakten

  • Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessvertretung in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts einschließlich des öffentlichen Dienstrechts
  • Arbeitsrechtliche Beratung und Begleitung von Betriebsübergängen (§ 613a BGB) und von Umwandlungsprozessen nach dem Umwandlungsgesetz
  • Vorbereitung und Begleitung personeller Restrukturierungsprozesse (Personalaufbau, Personalabbau und Personalumbau)
  • Begleitung und Beratung bei allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Dienstvertragsrecht, insb. Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen sowie Vorstands- und Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
  • Verbands- und Vereinsberatung in allen vereinsrechtlichen Fragestellungen
  • Neugestaltung von Vereinssatzungen; Beratung von Satzungsänderungen; Beratung und Vertretung in vereinsrechtlichen Auseinandersetzungen
  • Vereinsrecht: Beratung und Begleitung von Verschmelzungsvorgängen

Vita
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn
  • Rechtsreferendariat in Koblenz und Bonn
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Strafrechtlichen Institut der Universität Bonn; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Wissenschaftlichen Hochschule für Unternehmensführung, WHU Koblenz
  • Rechtsanwalt seit 2002
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005
  • Fachanwalt für Sportrecht seit 2019
  • Diverse Vortragstätigkeiten, u.a. Goethe-Institut, Juristische Fachseminare, Aus- und Weiterbildung von Fachanwälten im Arbeitsrecht sowie im Sportrecht
  • Mitglied im Bonner Anwaltverein, Deutschen Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
  • Mitglied im Forum Sportpolitik der Deutschen Sporthochschule Köln.
  • Verein zur Förderung des Sportrechts an der Universität zu Köln e.V.
Vorträge & Veröffentlichungen

Bücher, Arbeitshilfen

  • Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht (NK-GA), 2. Auflage 2023 (Mitautor)
  • Dauernheim/Reichert/Schiffbauer/Schimke, Vereins- und Verbandsrecht, 15. Auflage (2022) (Mitautor)
  • Juris Formulare Arbeitsrecht, seit 2015 
  • "Überlassung und Nutzung von Arbeitsmitteln" in: Besgen/Prinz, Arbeiten 4.0 - Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt, 1. - 5. Auflage (2022) (zusammen mit Dr. Stephan Pauly)
  • "Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten" in: Besgen/Prinz, Arbeiten 4.0 - Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt, 1. - 5. Auflage (2022) (zusammen mit Dr. Stephan Pauly)
  • Gallner/Mestwerdt/Nägele (Hrsg.), Kündigungsschutzrecht Handkommentar, 5. – 7. Auflage (2021) (Mitautor)
  • Mestwerdt/Spengler/Dubon, Kündigungsschutzrecht – Kommentiertes Prozessformularbuch, 1. – 2. Auflage (2020) (Mitautor)
  •  Lunk (Hrsg.), AnwaltFormulare Arbeitsrecht, 1. - 4. Auflage (2020) (Autor) 
  • Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat: Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 1. Aufl. 2019 (Hrsg.)
  • "Telefon-, Handy-, Palm-,  Blackberry -, iphone- und iPad-Nutzung" in: Besgen/Prinz, Handbuch Internet.Arbeitsrecht, 1. - 3. Auflage (2013), fortgeführt als „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt“ (zusammen mit Dr. Stephan Pauly)
  • "Überlassung und Nutzung von Arbeitsmitteln" in: Besgen/Prinz, Handbuch Internet.Arbeitsrecht, 1. - 3. Auflage (2013), fortgeführt als „Arbeiten 4.0 – Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt“ (zusammen mit Dr. Stephan Pauly)
  • "Beendigung des Anstellungsverhältnisses" in: Besgen, Handbuch Führungskräfte, Verlag Dr. Otto Schmidt, 1. Auflage 2011 
  • Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 1. - 5. Auflage (2017) (Hrsg.) 
  • "Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses", in: Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 1. – 5. Auflage (2017)
  • "Abfindungsanspruch bei betriebsbedingten Kündigungen, § 1a KSchG", in: Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 1. – 5. Auflage (2017) 
  • "Kündigungsschutz außerhalb des KSchG", in: Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 1. – 5. Auflage (2017) 
  •  "Nachvertragliches Wettbewerbsverbot", in: Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 2. – 5. Auflage (2017) 
  •  Hümmerich/Boecken/Düwell, AnwaltKommentar Arbeitsrecht, 1 - 2. Auflage (2010) (Mitautor) 
  •  Osnabrügge, Kurzarbeit aktuell 2009 
  • Pauly/Osnabrügge, Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung, 1. - 2. Auflage (2007)
  • Pauly/Osnabrügge, Das neue Arbeits- und Sozialrecht, Die Hartz-Gesetze in der anwaltlichen Praxis, Bonn 2003 
  •  Osnabrügge, Die Beihilfe und ihr Erfolg, Berlin 2002 (Dissertation) 

Aufsätze

  • Das Arbeitsrecht beim Unternehmenskauf INF 2007, 151 
  • Massenentlassungen - Kein russisches Roulette für Arbeitgeber, zugleich Besprechung von EuGHG, Urteil v. 27.01.2005, NJW 2005, 1093 
  • Der Betriebsunternehmer in der Insolvenz haftet nicht für Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell), Anmerkung zu BAG, Urteil v. 19.10.2004, AWR 06/04, 227 
  • Kündigungsfolgenvereinbarung (Abwicklungsvertrag) löst auch bei nicht offensichtlich rechtswidrigen Kündigungen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aus, Anmerkung zu BSG, Urteil v. 18.12.2003, AWR 05/04, 193 
  • Leitentscheidung des BAG zur sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverhältnissen, Urteil v. 6.11.2003, AWR 04/04, 155 
  • Wegfall des Wirtschaftsausschusses bei Verringerung der Belegschaft, Anmerkung zu BAG, Beschl. v. 7.4.2004, AWR 03/04, 122 
  • Zur Beurteilung der "in der Regel im Betrieb beschäftigten" Arbeitnehmerzahl gem. § 23 Abs. 1 S. 2 KSchG, AWR 02/04, 84 
  • Bußgelder für Chefärzte wegen Bereitschaftsdiensten, F.A.Z. v. 11.06.2003 
  • Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen nach § 14 Abs. 2 TzBfG, NZA 2003, 639 

Empfehlungen

2022

Kanzleimonitor 2022/2023

In der Studie „Kanzleimonitor 2022/2023“ belegt Dr. Stephan Pauly einen der führenden Plätze unter den von Inhouse-Juristen meist empfohlenen Rechtsanwälten im Arbeitsrecht.
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Die Studie „Kanzleimonitor 2020/2021“ führt Pauly & Partner als eine der deutschlandweit führenden Kanzleien im Arbeitsrecht. Dr. Stephan Pauly belegt einen der führenden Plätze unter den von Inhouse-Juristen meist empfohlenen Rechtsanwälten im Arbeitsrecht.
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WirtschaftsWoche-Listung

Pauly & Partner wird in der aktuellen WirtschaftsWoche-Listung im Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ als „TOP KANZLEI 2021“ und Dr. Stephan Osnabrügge als „TOP ANWALT 2021“ ausgezeichnet.