19. Oktober 2016
EuGH: Bei IP-Adressen besteht Personenbezug und § 15 Abs. 1 TMG ist europarechtswidrig
Der EuGH hat mit Urteil vom 19.10.2016 – Az: C 582/14 entschieden, dass bei IP-Adressen ein Personenbezug vorliegt, wenn der Website-Betreiber über rechtliche Mittel verfügt, um eine Zuordnung vornehmen zu können. Dies wird stets dann der Fall sein, wenn der Hostprovider die Zuordnung noch vornehmen kann. Weiterhin hat der EuGH entschieden, dass die deutsche Regelung des § 15 Abs. 1 des Telemed...