28. Juli 2017
Unzulässiger Einsatz von Keyloggern zur Mitarbeiterüberwachung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers nicht auf Informationen gestützt werden kann, die über einen unrechtmäßig installierten Software-Keylogger erhoben wurden (BAG, Urteil vom 27.07.2017, Az. 2 AZR 681/16).
Der Arbeitgeber hatte eine Software auf den Rechnern der Mitarbeiter installiert, mit der alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer ve...