Mit Gesetz vom 02.12.2015 wurden einige Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Wie die Gesetzesbegründung betont, sollen die Neuerungen allein redaktioneller und struktureller Art sein, um bestehende Unklarheiten und Widersprüche zu den europäischen Vorgaben und der einschlägigen Rechtsprechung auszuräumen.
Auch die neuen Regelungen enthalten jedoch vielfach Begriffe, die bei der Beurteilung von geschäftlichen Handlungen für Unsicherheit sorgen können. Gerne prüfen wir, ob sich für Ihr Unternehmen Handlungsbedarf ergibt. Wenden Sie sich dazu bitte an Frau Dr. Jankowski unter
Kurt-Schumacher-Str. 22
53113 Bonn
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