Wir freuen uns, unser spezialisiertes Geschäft konsequent weiter auszubauen: Seit Anfang 2016 bzw. Ende 2015 unterstützt uns je ein neuer Anwalt in unseren Schwerpunkten Arbeitsrecht und Datenschutzrecht. Die Vergrößerung zeigt den erfolgreichen Weg, den wir mit unseren Mandanten gehen und künftig beschreiten wollen. Insgesamt verfügt die Sozietät nun über neun Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Michael Huth tritt als vierter Fachanwalt für Arbeitsrecht in die Kanzlei ein. Nach Studium in Bonn und erster anwaltlicher Tätigkeit in Koblenz führte Herr Huth zuletzt den von ihm mit ausgebauten Fachbereich Arbeitsrecht einer deutschlandweit aufgestellten und international vernetzten Kanzlei für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung und Unternehmensberatung an deren Hamburger Standort. Er verfügt über umfassende Erfahrung in der unternehmerisch lösungsorientierten Beratung und gerichtlichen Vertretung insbesondere von Führungskräften sowie der mittelständischen und inhabergeführten Wirtschaft.
Nun kehrt er nach Bonn zurück und ist für Sie einer unserer Ansprechpartner in allen Belangen des Arbeitsrechts einschließlich der angrenzenden Bereiche des Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrechts auch in grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen. Hinzu kommt die wirtschaftsnahe zivilrechtliche Beratung und Prozessvertretung, etwa im dienstvertraglichen Segment der Geschäftsführer- und Vorstandanstellungsverträge oder im Handelsvertreterrecht. Erfahren Sie hier mehr über Rechtsanwalt Huth.
Im Datenschutzrecht unterstützt Sie künftig Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (UDISzert) Dr. Matthias Lachenmann. Neben seiner Abschluss seiner Promotion zur Datenübermittlung im Konzern, in der er praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten (inter-) nationaler Datenverarbeitungen im Unternehmen darstellte und der Herausgabe des „Formularhandbuch Datenschutzrecht“ bei C.H.Beck arbeitete Herr Dr. Lachenmann als selbständiger Rechtsanwalt in Paderborn und beriet Unternehmen in allen Belangen des IT-Rechts (u.a. Softwareerstellungsverträge, mobile Apps, AGB und E-Commerce).
Dr. Lachenmann berät Sie in allen Bereichen des Datenschutzes und angrenzenden IT-Rechts. Besondere Schwerpunkte stellen die Datenverarbeitung in Konzernen dar, für die er einen DAX-30-Konzern zur Umsetzung und Anwendung der Auftragsdatenverarbeitung beraten hat, sowie der Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung und internationale Datenübermittlungen. Neben zahlreichen Fachveröffentlichungen (Autor an einem umfangreichen Werk zum Recht bei Mobile Apps) pflegt RA Dr. Lachenmann eine umfangreiche Vortragstätigkeit, nicht zuletzt als Referent in der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten bei der UDIS gGmbH. Erfahren Sie hier mehr über Herrn Rechtsanwalt Dr. Lachenmann.
Kurt-Schumacher-Str. 22
53113 Bonn
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