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Urlaubsansprüche des GmbH-Fremdgeschäftsführers

24. März 2022

Urlaubsansprüche des GmbH-Fremdgeschäftsführers

Bald beginnt die Urlaubszeit…

Was ist mit meinen Urlaubsansprüchen fragen sich GmbH-Fremdgeschäftsführer, die keine Urlaubsregelung in ihren Dienstverträgen haben.

Keine Sorge…

Auch GmbH-Fremdgeschäftsführer haben einen Urlaubsanspruch.

Rechtsgrundlagen:

GmbH-Fremdgeschäftsführer haben zwar keinen Urlaubsanspruch aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das BUrlG gilt nur für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen, nicht jedoch für Organmitglieder.

Allerdings ergibt sich aus der Treuepflicht der Gesellschaft gegenüber dem Fremdgeschäftsführer ein Anspruch auf Gewährung eines angemessenen Urlaubs. Wieviel Urlaubstage sind „angemessen“. Entweder kann man sich am betriebsüblichen Urlaubsanspruch der Beschäftigten der GmbH orientieren; angemessen ist sicher auch der Mindesturlaub nach dem BurlG. Eine weitere „Richtschnur“: in Geschäftsführerdienstverträgen wird häufig ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen vereinbart.

Nach EU-Recht hat ein Fremdgeschäftsführer einen Urlaubsanspruch von mindestens vier Wochen. Maßgeblich ist die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Nach Art 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen erhält. Nach Art 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88 darf der bezahlte Mindesturlaub außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden.

Der EuGH hat wiederholt festgestellt, dass der Anwendungsbereich der Richtlinie weit auszulegen ist (EuGH, Urteil v. 03.05.2012, C-33//10). Der EuGH hat im Zusammenhang mit der Abberufung einer schwangeren Geschäftsführerin klar gestellt, dass unionsrechtlich auch das Organ einer Kapitalgesellschaft „Arbeitnehmer“ ist (EuGH, 11.11.2010, C232/09 – Danosa).

Demnach können sich GmbH-Fremdgeschäftsführer auch auf die EU-Richtlinie berufen, wonach sie Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub von 20 Tagen haben.