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Reformpaket der Koalition – Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Überblick


Reformpaket der Koalition – Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Maßnahmen im Überblick

Die Regierungskoalition hat sich das Ziel gesetzt Wachstum zu schaffen, Arbeitsplätze zu sichern und den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten. Dafür hat sie sich am 01.07.2026 im Rahmen des neuen Reformpakets auf 34 Maßnahmen verständigt. Die Beschlüsse müssen natürlich zunächst durch den Gesetzgeber aufgegriffen und in Kraft gesetzt werden, bevor sie Gültigkeit haben.

Da sich aber weitreichende Änderungen abzeichnen, stellen wir die wichtigsten arbeitsrechtlichen Änderungen vor und zeigen auf, welche Auswirkungen diese für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben können.

Sachgrundlose Befristung

Zunächst ist beabsichtigt, die Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung deutlich auszuweiten. So soll es künftig möglich sein, Arbeitsverträge ohne Sachgrund für bis zu 48 Monate zu befristen und den Arbeitsvertrag – sofern die 48 Monate nicht von vornherein ausgeschöpft werden - bis zu sechsmal zu verlängern. Beabsichtigt ist auch, auf das Verbot der Zuvorbeschäftigung zu verzichten.

Dadurch würden auch erneute Ersteinstellungen bei demselben Arbeitgeber möglich. Die Koalition verfolgt damit das Ziel, Unternehmen mehr Flexibilität bei Personalentscheidungen einzuräumen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies zugleich eine längere Phase möglicher Unsicherheit hinsichtlich einer dauerhaften Beschäftigung.

Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption

Zum 01.01.2027 ist die Einführung einer besonderen Regelung für Hochverdiener vorgesehen. Betroffen sind Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen oberhalb des 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt; der maßgebliche Schwellenwert liegt damit bei einem Jahresverdienst von 177.450 € brutto. In diesen Fällen soll der Kündigungsschutz letztlich aufgehoben werden. Voraussetzung dafür soll eine arbeitsvertragliche Absprache werden, nach der der Spitzenverdiener für den Fall, dass er ohne sachlich rechtfertigenden Kündigungsgrund sein Arbeitsverhältnis verliert, gegen Abfindung ausscheidet. Bestehende Arbeitsverhältnisse dürften ohne Änderung also nicht davon betroffen sein. Umgekehrt kann aber für neue Arbeitsverhältnisse demnächst wohl eine Absprache über die Beendigung gegen Abfindung getroffen werden.

Steuerliche Privilegierung für Abfindungszahlungen

Künftig sollen Abfindungszahlungen steuerlich privilegiert werden, sofern zeitnah eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird.

Die Koalition möchte damit Anreize für einen schnellen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt schaffen und den Wechsel zwischen Arbeitsverhältnissen attraktiver machen. Insbesondere Arbeitnehmer würden von einer günstigeren steuerlichen Behandlung profitieren und Arbeitgeber währen flexibler im Rahmen betrieblicher Veränderungen.

Verschärfungen für Krankschreibungen

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Krankschreibung. Nach den Reformplänen sollen telefonische Krankschreibungen nicht mehr möglich sein. Arbeitnehmer müssten bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, die entweder persönlich oder – die Option scheint man nicht aufgeben zu wollen – auf der Basis einer Untersuchung im Rahmen der Videosprechstunde erstellt worden ist. Ob man damit zur alten „AU-Bescheinigung“ zurückkehren, oder das eAU-Verfahren vorverlagern will, ist offen.

Ergänzend ist eine sog. Termingarantie für Fachärzte vorgesehen. Zudem soll eine Verschärfung des Straftatbestandes des § 278 StGB die unrichtige Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen minimieren.

Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Missbrauch der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verhindern und die Nachvollziehbarkeit von Krankmeldungen zu verbessern.

Fazit

Das Reformpaket verfolgt das Ziel, die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Handlungsspielräume von Arbeitgebern zu erweitern. Gleichzeitig werden insbesondere in Hinblick auf Krankschreibungen die bisherigen Arbeitnehmerpflichten verschärft. Welche praktischen Auswirkungen die Neuregelungen letztlich haben werden, hängt von ihrer konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und Umsetzung ab. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die geplanten Maßnahmen auf Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Arbeitsmarkt insgesamt auswirken werden.

Sebastian Witt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Inga Leopold, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht
stud. iur. Hermine Kidiapongo

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