In der Zeitschrift für Datenschutz (ZD) Heft 7 ab S. 296 nimmt RA Dr. Drewes eine kritische Betrachtung der Orientierungshilfe zur Direktwerbung der Datenschutzkonferenz vor. Er zeigt auf, dass die von den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz vorgegebenen Anforderungen keineswegs zwingend sind. Gefordert ist eine europaweit einheitliche Auslegung der Begrifflichkeiten der DSGVO sowie der Anforderungen an eine werbliche Nutzung von personenbezogenen Daten und kein deutscher Sonderweg.