Das Bundeskabinett hat am 04.02.2015 beschlossen, dass ein Verbandsklagerecht beim Datenschutz eingeführt werden soll. Danach können Vereinigungen wie die Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale künftig Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen ahnden.
Auch wenn Wirtschaftsverbände weiter die Einführung dieser Regelung bekämpfen werden, ist es doch eher unwahrscheinlich, dass diese von Verbraucherschutzverbänden schon lange geforderte Regelung noch im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gestoppt wird.
Was bedeutet diese Regelung für Unternehmen? Künftig sehen sich Unternehmen nicht nur den Kontrollen durch Aufsichtsbehörden ausgesetzt, sondern auch durch Verbraucherzentralen. Wenden sich Kunden etwa wegen unzulässiger Datenverarbeitungspraktiken an eine Verbraucherzentrale, kann diese die betreffenden Unternehmen abmahnen bzw. Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzten. Daher sollten die Unternehmen die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nutzen, die Datenverarbeitungspraxis zu überprüfen und gegebenenfalls datenschutzkonform auszurichten.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Stefan Drewes
Kurt-Schumacher-Str. 22
53113 Bonn
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