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Bahnstreik 2021 – Was Arbeitnehmer beim Streik beachten müssen

11. August 2021

Bahnstreik 2021 – Was Arbeitnehmer beim Streik beachten müssen

Den Kunden der Deutsche Bahn AG stehen zwei schwierige Tage bevor. Die GdL streikt mal wieder. Drei von vier Fernzügen fallen aus. Was Arbeitnehmer wissen müssen.

Arbeitnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, pünktlich an ihrem Arbeitsplatz zu erscheinen. Wenn Bus und Bahn durch Streiks lahm gelegt werden, müssen Arbeitnehmer zumutbare Vorkehrungen treffen, um nicht zu spät zukommen.

Dazu gehören die Bildung von Fahrgemeinschaften mit Kollegen oder das Umsteigen auf das eigene Auto. Angesichts der umfassenden Berichterstattung in allen Medien kann sich kein Arbeitnehmer damit herausreden, er habe von nichts gewusst.

Besonders wichtig: Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber im Verspätungsfall schnellstmöglich informieren. Wenn der Arbeitgeber nichts von der Verspätung erfährt, drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Abmahnung.
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Bezahlung der verpassten Arbeitszeit. Zwar sieht § 616 BGB eine Weiterbezahlung bei einer „vorübergehenden Verhinderung“ aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden unverschuldeten Grund vor. Das gilt aber nicht für streikbedingte Verspätungen.

Fazit: Arbeitnehmer sind verpflichtet, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen. Da der Streik in den Medien angekündigt wurde, sind die Mitarbeiter verpflichtet, ihre Anfahrt zum Arbeitsplatz anderweitig zu organisieren. Bei Unpünktlichkeit droht Abmahnung und Gehaltskürzung. Es gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Geld!“ Natürlich können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf einigen, verspätungsbedingte Fehlzeiten nachzuarbeiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Betrieb flexible Arbeitszeiten hat.


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Stephan Pauly


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