Arbeitsrechtliche Beratung ist eine der Kernkompetenzen unserer Kanzlei, die wir ständig ausbauen und erweitern. Die von uns bearbeiteten Mandate umfassen sämtliche arbeitsrechtlichen Fragestellungen, von der täglichen Personalarbeit zu Transaktionen und sensiblen, zeitkritischen Restrukturierungsprojekten. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen jeder Größe und aus verschiedenen Branchen, darunter international tätige Großkonzerne und große mittelständische Unternehmen. Darüber hinaus werden auch Vorstände, Geschäftsführer und Angestellte mit Anspruch auf eine exzellente arbeitsrechtliche Beratung in dienst- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei der Begründung und bei der Auflösung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses betreut.
Die Betreuung unserer Mandanten im Arbeitsrecht umfasst die gutachterliche und rechtsgestaltende Tätigkeit ebenso wie die gerichtliche Durchsetzung ihrer Interessen. Ferner unterstützen wir unsere Mandanten bei der Umstrukturierung vorhandener betrieblicher Altersversorgungssysteme oder bei der Einführung neuer Versorgungsformen und den damit verbundenen Haftungsrisiken.