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Hinweispflichten bei Zeitschriftenabonnements
BGH: Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts erforderlich
Der BGH hat in einer Grundsatzentscheidung zu den fernabsatzrechtlichen Hinweispflichten bei Zeitschriftenabonnements entschieden, dass in einem Bestellformular für ein Zeitschriftenabonnement darüber informiert werden muss, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.
In dem der Entscheidung „Computer-Bild“ vom 09.06.2011 (AZ.: I ZR 17/10) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Springer-Verlag in der Zeitschrift „Computer-Bild“ eine Werbeanzeige veröffentlicht, in welcher für ein Jahresabonnement der Zeitschrift geworben wurde. Die Bestellung konnte mit einer Postkarte oder einem Coupon aufgegeben werden, die der Anzeige beigefügt waren. Weder die Anzeige noch die Bestellkarte oder der Coupon enthielten Angaben zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts.
Der BGH entschied, dass der Springer-Verlag hierdurch zum einen gegen seine fernabsatzrechtlichen Informationspflichten verstoßen und zugleich wettbewerbswidrig gehandelt hat. Nach Ansicht des BGH muss in einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.
Aus diesem Urteil ergibt sich für Verlage und Anbieter von Zeitschriften Handlungsbedarf im Hinblick auf die Zeitschriftenabonnements, bei denen die Abonnementgebühren bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt weniger als 200,00 € betragen, bei denen also kein Widerrufsrecht besteht. Nach dem Urteil des BGH muss nämlich auf allen Bestellseiten und Werbeanzeigen, über die solche Zeitschriftenabonnements bestellt werden können, zwingend darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht. Insoweit ist insbesondere eine Überarbeitung der verlagseigenen Internetseiten erforderlich, über die die Zeitschriftenabonnements bestellt werden können. Ebenso müssen schriftliche Werbemittel, denen Bestellformulare oder Bestellcoupons beigefügt sind, mit dem zusätzlichen Hinweis auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts hingewiesen werden.
Nach Ansicht des BGH führt die fehlende Belehrung über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts u. a. zu einem Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG. Dies bedeutet, dass nicht nur Wettbewerbszentralen, sondern auch Mitbewerber den fehlenden Hinweis auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts abmahnen können. Aus diesem Grund empfehlen wir, die entsprechenden Hinweise auf das Nichtbestehen des Widerrufsrechts bei Zeitschriftenabonnements in sämtlichen Bestellformularen einzubinden, sofern bei dem Abonnement tatsächlich kein Widerrufsrecht besteht.
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Rechtsanwältin Julia Jankowski, LL.M.
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