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Neue Musterwiderrufsbelehrung liegt vor
Am 04.08.2011 ist die vom Gesetzgeber beschlossene Neuregelung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht, insbesondere zum Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen in Kraft getreten. Parallel zu den gesetzlichen Neuregelungen wurde eine neue Muster-Widerrufsbelehrung beschlossen, so dass noch in diesem Jahr eine Änderung der bisherigen Widerrufsbelehrungen erforderlich wird.
Die Neuregelung betrifft insbesondere die Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Verbraucherverträgen. Nach der Neuregelung steht dem Unternehmer ein Wertersatz für gezogene Nutzungen nur noch dann zu, wenn der Verbraucher die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Außerdem muss der Unternehmer den Verbraucher auf diese Rechtsfolge hinweisen und ihn korrekt über das Widerrufsrecht belehren. Mit dieser Gesetzesänderung kommt der deutsche Gesetzgeber einem Urteil des EuGH nach, der am 03.09.2009 entschieden hatte, dass die deutschen Regelungen zum Wertersatz europarechtswidrig sind.
Die Neuregelungen führen dazu, dass die bisherige Widerrufsbelehrung angepasst werden musste. Der Gesetzgeber hat insoweit eine neue Muster-Widerrufsbelehrung entwickelt, die von Unternehmen nach der Gesetzesänderung zwingend verwendet werden muss. Bei der Neuregelung hat der Gesetzgeber dieses Mal für die Änderung der Widerrufsbelehrun-gen eine Umstellungsfrist von drei Monaten vorgesehen. Dies bedeutet, dass die alten Widerrufsbelehrungen noch bis spätestens 04.11.2011 verwendet werden dürfen. Ab dem 04.11.2011 müssen jedoch zwingend die neuen Widerrufsbelehrungen eingesetzt werden. Für Online-Händler und im Versandhandel tätige Unternehmen hat die Gesetzesänderung zur Folge, dass insbesondere die unter Online-Portalen veröffentlichten Widerrufsbelehrun-gen, ebenso wie auch die Widerrufsbelehrungen in Katalogen oder anderen schriftlichen Werbematerialien geändert werden müssen.
Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Widerrufsbelehrungen oder themenbezogenen Bera-tungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an:
Julia Jankowski, LL.M., Rechtsanwältin Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
jankowski@paulypartner.de
Tel.: 0228 - 6209050