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Winterchaos und Arbeitsrecht
Keine Entgeltfortzahlung bei Schnee und Eis - Abmahnung nur in Ausnahmefällen zulässig
Das schlechte Wetter ist keine Entschuldigung für Verspätung. Arbeitnehmer müssen sich selbst darum kümmern, wie sie rechtzeitig zur Arbeit kommen. Winterchaos auf den Strassen, eingefrorene Weichen oder Ausfälle/Verspätungen der Bahn entschuldigen die eigene Verspätung am Arbeitsplatz nicht. Das gilt insbesondere dann, wenn die schlechten Verkehrsverhältnisse vorhersehbar waren.
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Gehalt zu bezahlen, wenn Arbeitszeit wegen witterungsbedingter Verspätung ausfällt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitgeber nicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet, wenn Mitarbeiter wegen Schneeverwehungen, Glatteis oder allgemeinen witterungsbedingten Verkehrsstörungen der Arbeit fernbleiben. Begründung: Schnee und Eis halten zeitgleich mehrere Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung ab, deshalb besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung oder bezahlten „Sonderurlaub“. Etwas anderes gilt bei bei unverschuldeten Verkehrsunfällen, weil hier der Arbeitnehmer persönlich betroffen ist.
Das gilt auch dann, wenn die Nachrichten davor warnen, aus dem Haus zu gehen. Jeder Arbeitnehmer muss für sich entscheiden, ob ihn die Wettersituation dazu zwingt, der Arbeit fernzubleiben. Mitarbeiter, die wegen extremer Witterungsbedingungen fehlen, darf der Arbeitgeber nicht abmahnen oder gar kündigen, da es sich um "übergeordnete Gründe" handelt. Eine Abmahnung kommt nur in Betracht, wenn Arbeitnehmer im Winter regelmäßig zu spät erscheinen und dann stets mit derselben Ausrede ankommen. Bei einer einmaligen witterungsbedingten Verspätung oder wenn Arbeitnehmer wegen eines unvorhersehbaren Schneesturms nicht rechtzeitig in den Betrieb kommen, ist die Abmahnung unverhältnismäßig.
Arbeitnehmer müssen also früher aufstehen und zur Arbeit losfahren, wenn Schnee und Eis angekündigt sind. Wer dennoch zu spät kommt, dem kann das Gehalt für die ausgefallene Arbeitszeit gekürzt werden oder die Zeit muss nachgearbeitet werden.
"Mein Auto streikte" oder "Ich musste noch Schnee räumen" zählen nicht als Entschuldigung. Denn solche Probleme können Arbeitnehmer lösen, indem sie sich rechtzeitig darauf einrichten, dass die Fahrt zum Arbeitsplatz länger dauern kann als sonst. Es ist daher ihr Problem, wenn sie sich davon aufhalten lassen. Unvorhersehbare Verspätungen, die Pendlern etwa durch einen ausgefallenen Zug oder Bus entstehen, gehören zum „allgemeinen Lebensrisiko“, das der Arbeitnehmer vermeiden kann, wenn er sich rechtzeitig auf den Weg macht.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Stephan Pauly
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