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Dialogmarketing nach dem neuen Listenprivileg
In der neuen Ausgabe der Zeitschrift „Computer und Recht“ ist ein Beitrag von RA Dr. Drewes zum „Dialogmarketing nach dem neuen Listenprivileg“ erschienen. Der Autor zeigt auf, wie Unternehmen auch nach der zum 1.9.2009 in Kraft getretenen BDSG-Novelle ohne Einwilligung des Betroffenen personenbezogene Daten für Zwecke des Dialogmarketings verwenden können.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an
Rechtsanwalt Dr. Stefan Drewes
drewes@paulypartner.de
Tel.: 0228 – 620 90 60
12.12.10
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