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Beschäftigtendatenschutz – Referentenentwurf vorgelegt
Anhörung am 18.06.2010
Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf stellt eine Reaktion auf diverse Verstöße im Datenschutzrecht bei dem Umgang mit Beschäftigtendaten dar, die aus dem bislang bestehenden unübersichtlichen Rechtsrahmen resultieren. Ziel des Gesetzes ist es, durch klare gesetzliche Regelungen die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erhöhen.
Am Freitag, 18.06.2010, findet eine erste Anhörung im Bundesinnenministerium statt, an der Rechtsanwalt Dr. Drewes für die Berliner Datenschutzrunde teilnehmen wird. Noch vor der Sommerpause soll ein Kabinettsbeschluss herbeigeführt und dann der Gesetzentwurf dem Bundesrat zugeleitet werden.
Der Referentenentwurf enthält Regelungen zur Erhebung von Daten vor Begründung des Beschäftigungsverhältnisses und regelt explizit das Fragerecht des Arbeitgebers im Bewerbungsverfahren. Ein Zugriff auf allgemeine Quellen bleibt nach dem Referentenentwurf grundsätzlich zulässig.
Ergänzend hierzu enthält der Gesetzentwurf Vorgaben zur Verarbeitung und Nutzung von Daten im Beschäftigungsverhältnis. Sonderregelungen befassen sich mit dem Einsatz von Videoüberwachungsanlagen, von Ortungssytemen sowie dem Zugriff auf Daten aus der Internet- und E-Mail-Nutzung von Mitarbeitern. Darüber hinaus wird auch die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten im Rahmen von Compliance-Verfahren, etwa zu Betrugsbekämpfung, explizit geregelt. Eine Einwilligung zur Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis kann nur noch dann eingeholt werden, wenn dies ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist.
Dieser Referentenentwurf ist bereits auf Kritik von Seiten der Wirtschaft gestoßen. So ist der Anwendungsbereich des Gesetzes letztlich unbegrenzt. Schon die Frage, wo sich ein Mitarbeiter befinde oder wie es ihm gehe, kann eine unzulässige Datenerhebung darstellen. Es liegt gerade keine Begrenzung des Anwendungsbereichs auf eine automatisierte Datenverarbeitung oder Speicherung der Daten in nicht automatisierten Dateien vor.
Unklar ist weiterhin, ob und in welchem Umfang ein Rückgriff auf die Interessenabwägungsklausel zulässig ist. Diese Interessenabwägungsklausel wird gerade bei Unternehmensgruppen herangezogen, um eine zentralisierte Mitarbeiterdatenverarbeitung zu begründen.
Weiterhin fehlt in dem Gesetzentwurf eine Sonderregelung zum Umgang mit Gesundheitsdaten im Beschäftigungsverhältnis.
Aus Sicht der Gewerkschaften und der Aufsichtsbehörden ist dieser Gesetzentwurf viel zu weitreichend. Insbesondere die umfassende Befugnis zum Datenabgleich bei Compliance-Maßnahmen wird kritisiert. Insofern sind intensive Auseinandersetzungen über die interessengerechte Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes zu erwarten.
Bei Fragen zu diesem Gesetzentwurf wenden Sie sich bitte an
Rechtsanwalt Dr. Stefan Drewes
drewes@paulypartner.de
Tel.: 0228 – 620 90 60