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Bundestag beschließt umstrittene Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Der Bundestag hat heute mit den Stimmen der Koalition eine sehr umstrittene Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) als Reaktion auf die Datenschutzskandale des vergangenen Sommers beschlossen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Neue Regelungen für die Nutzung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: Unternehmen müssen weitergehende Informationspflichten beachten oder sogar eine Einwilligung einholen.
• Verschärfte Anforderungen an den Einsatz von externen Dienstleistern: Eine unzureichende Beauftragung eines Dienstleisters oder auch fehlende Kontrollen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
• Neue Generalklausel für die Verwendung von Daten für Zwecke des Arbeitsverhältnisses.
• Besonderer Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte.
• Informationspflicht bei Datenpannen.
• Erweiterte Eingriffsbefugnisse von Aufsichtsbehörden: Rechtswidrige Datenverarbeitungen können künftig untersagt werden!
• Erweiterte Bußgeldtatbestände und die Möglichkeit der Gewinnabschöpfung bei datenschutzwidrigem Verhalten.
Die Änderungen sollen zum 1. September 2009 in Kraft treten.
Bei Fragen zu den Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihr Unternehmen wenden Sie sich bitte an
Rechtsanwalt Dr. Stefan Drewes
0228 - 6209060
drewes@paulypartner.de
03.07.09
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