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Kita-Streik ist rechtswidrig
Arbeitsgericht Kiel verbietet Kita-Streik
Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts Kiel vom 18. Mai 2009 sind die Streiks an Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes rechtswidrig. Antragsgemäß erließ das Gericht eine Einstweilige Verfügung, mit der ver.di der Aufruf zum Streik für den 19. Mai 2009 in Kiel untersagt wurde. (Az. 4 Ga 23 b/09)
Das Arbeitsgericht Kiel sieht durch den Streikaufruf der Gewerkschaften das ultima-ratio-Prinzip verletzt. Hiernach sind die Tarifvertragsparteien verpflichtet, vor einem Streik alle Verhandlungswege auszuschöpfen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt, denn zum geforderten Gesundheitsschutztarifvertrag haben noch gar keine Verhandlungen sattgefunden. ver.di hatte die Forderung Ende März formal erhoben und eine willkürlich Frist von vier Wochen gesetzt – obwohl die Arbeitgeber angekündigt haben, sich in der nächsten Verhandlungsrunde zu der Forderung zu äußern.
Zusätzlich stellt das Arbeitsgericht Kiel fest, dass der von ver.di geforderte Gesundheitsschutztarifvertrag rechtswidrig sei. Auch dadurch verbietet sich ein Streikaufruf. Im Tenor des Beschlusses hat das Arbeitsgericht Kiel die Verpflichtung der Antragsgegnerin ausgesprochen, den Streikaufruf für Kiel bis 16 Uhr auf der Homepage www.verdi.de zu widerrufen.
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Stephan Pauly
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