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Pauly & Partner Rechtsanwälte | Fachanwälte für Arbeitsrecht

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Erledigungsklausel in Beendigungsvergleich kann auch den Anspruch auf Urlaubsabgeltung erfassen

17.05.13

Pauly & Partner erneut im Handbuch Kanzleien in Deutschland aufgeführt

„Kanzleien in Deutschland 2013“ enthält Profile der führenden Wirtschaftskanzleien Deutschlands
07.05.13

Neues Urteil des BGH zu vorformulierten Einwilligungsklauseln in Telefonmarketing

- BGH, Urt. v. 25.10.2012 - I ZR 169/10 -
25.04.13

BGH: Eltern haften nicht für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

- BGH, Urt. v. 15.11.2012, I ZR 74/12 - Morpheus -
25.04.13

News


Pauly & Partner verstärken den Schwerpunktbereich Gewerblicher Rechtsschutz/Datenschutzrecht

Zum 1.8.2012 wechselt Frau Dr. Stephanie Rohlfing, vormals im Kölner Büro von Heuking Lüer Wojtek tätig, zur Kanzlei Pauly & Partner.

 






Frau Dr. Stephanie Rohlfing war von 2009 bis 2011 im Kölner Büro von Heuking Lüer Wojtek tätig, bevor sie im Zeitraum Juli 2011 bis Juli 2012 ein Masterstudium im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der University of Cape Town, Republik Süd-Afrika, absolvierte. „Wir freuen uns, mit Stephanie Rohlfing eine kompetente, spezialisierte Kollegin gefunden zu haben, die den weiteren Ausbau unseres Schwerpunktbereiches Gewerblicher Rechtsschutz und Datenschutz vorantreiben wird“, so Dr. Drewes.

Der Datenschutz stellt eine wichtige Schnittstelle der beiden Tätigkeitsbereiche der Sozietät, nämlich des Arbeitsrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes  dar. "Wir stärken mit Frau Dr. Stephanie Rohlfing unsere strategische Ausrichtung und freuen uns auf die Zuammenarbeit", erläutert Dr. Stephan Osnabrügge.

Weitere Informationen zu Frau Dr.Stephanie Rohlfing finden Sie hier.

Für Rückfragen wenden Sie sch bitte an:

Dr. Stefan Drewes
+49 (0) 228 - 6 20 90 60
drewes@paulypartner.de.
01.08.12
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