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Pauly & Partner Rechtsanwälte | Fachanwälte für Arbeitsrecht

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Bundesrepublik Deutschland obsiegt mit Pauly & Partner vor dem BAG

16.05.12

Wer lügt, verliert

Unser Partner Dr. Stephan Pauly äußerte sich in einem Interview zur Zulässigkeit der Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis
27.04.12

Das Standardwerk in Neuauflage erstmals auch als E-book erhältlich - 7. Auflage der AnwaltFormulare ist Anfang April erschienen

Unser Partner Dr. Stephan Pauly ist seit der 1. Auflage Mitherausgeber und Autor des Werkes
12.04.12

Kein Recht auf Lüge - Frage nach der Schwerbehinderung im bestehenden Arbeitsverhältnis ist nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes nach § 85 SGB IX zulässig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 6 AZR 553/10 -
08.03.12

Herzlich willkommen auf unserer Internetseite


Von allem etwas ist von dem wesentlichen zu wenig: Wir haben uns auf Arbeitsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz  spezialisiert . Das Recht entwickelt sich ständig weiter und erfordert laufende Fort- und Weiterbildung. Wer wirklich fachkundig und rechtssicher agieren will, muss sich spezialisieren und auf das konzentrieren, was er kann. In unseren Fachgebieten beraten und vertreten wir unsere Mandanten bundesweit.

 

Jeder Fall ist anders. Eine sehr gute Lösung kann nur eine individuelle Lösung sein, eine, die zu Ihnen und Ihrem Fall passt: "Schubladenlösungen" bieten wir deshalb nicht an - aus Überzeugung. Wir analysieren Ihre Situation, erarbeiten Ihre Zielvorgaben mit Ihnen und verfolgen dann Ihre Ziele, in Verhandlungen und, wenn nötig, auch vor Gericht.

 

Die Hilfe eines Rechtsanwalts macht nur dann Sinn, wenn sie Ihnen einen wirtschaftlichen Nutzen bringt. Wir wissen das und setzen auf eine an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete, langfristig orientierte Beratung. Zur Wirtschaftlichkeit für Sie gehört auch, dass wir mit Ihnen über die Kosten unserer Mandatierung sprechen - bevor die Kosten entstehen. So haben Sie jederzeit die volle Entscheidungshoheit.

 

Wir laden Sie herzlich ein, uns und unser Dienstleistungsangebot kennen zu lernen. Wenn wir Sie überzeugen können, sprechen Sie uns an: Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen.